1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



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Die gesetzliche Krankenversicherung

Spricht man von Krankenversicherung, meint man meistens die gesetzliche Krankenversicherung. Sie gehört zur Sozialversicherung und erbringt Leistung bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Versicherungspflicht besteht für Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende, Rentner, Arbeitslose und behinderte Personen.

Wer in die Selbstständigkeit wechselt, kann sich weiterhin unter bestimmten Bedingungen freiwillig über eine gesetzliche Krankenkasse versichern lassen. Von der Versicherungspflicht über eine gesetzliche Krankenkasse sind aussschließlich Beamte und Arbeitnehmer ausgenommen, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überscheitet. Geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt von weniger als 400 € pro Monat zählen gleichfalls zu dieser Gruppe.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht nur im Krankheitsfall, sondern oft auch Leistungen zur Früherkennung und Verhütung von Krankheiten in einem festgelegten Umfang. Geschlechterspezifisch gibt es einige Unterschiede. Frauen bekommen die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 20. Lebensjahr bezahlt, Männer ab dem 45. Lebensjahr.

In Bezug auf die Behandlung von Krankheiten werden z.B. ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Medikamenten, Verband- und Heilmittel, Zahnersatz, häusliche Krankepflege und Haushaltshilfe gewährt. Schwangere haben Anspruch auf ärztliche Hilfe und Hebammenhilfe, sowie auf Verbands, Arznei- und Heilmittel. Stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe gehören ebenso dazu. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt wird Mutterschaftsgeld gezahlt.
Es wird höchstens bis zu einem Betrag von 13 € täglich gezahlt. Besteht Arbeitsverhinderung, weil ein krankes Kind gepflegt werden muss, kann Kinderpflegekrankengeld beantragt werden. Der Krankenversicherte muss grundsätzlich 10% an Zuzahlung leisten, wenn er Medikamente und ähnliches kauft. Mindestens fünf Euro müssen gezahlt werden.

Krankenversicherungen vergleichen

Grundsätzlich haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das Maß des Notwendigen darf dabei nicht überschritten werden. Laut dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Beitragsbemessung nicht nach dem Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.
Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen, den Innungskrankenkassen, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen, dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband und der Knappschaft wahrgenommen. Die Versichten dürfen sich die Krankenkasse aussuchen.

Die Krankenkassen finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder und ihrer Arbeitgeber. Je nach Krankenversicherung wird vom Bruttogehalt ein bestimmter Prozentsatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgezogen. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen bemisst sich der Krankenversicherungsbeitrag nach den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Hierunter fallen die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietungen und Verpachtungen.

Trotz alledem zahlt man bei unterschiedlichen Versicherungen auch unterschiedliche Beiträge. Mit einem Beitragsrechner kann man seinen persönlichen Beitrag ermitteln und bei den unterschiedlichen Versicherungen problemlos vergleichen. Denn manche gesetzliche Krankenkassen bieten Leistungen in größerem, bzw. kleinerem Umfang an, als andere, deshalb lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall.

Private Krankenversicherungen

Wer unter die Personengruppe fällt, die von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen ist, der kann sich natürlich auch überlegen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hier gibt es natürlich mehr Unterschiede, als bei den Gesetzlichen, da hier keine strikten Regelungen vorherrschen. Grundsätzlich sind die Beiträge hier natürlich höher, dafür hat man auch wesentlich mehr Leistungen, die man in Anspruch nehmen kann. Hier lohnt sich ein Vergleich natürlich noch mehr. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier bei uns.

Der Beitrag wurde am Montag, den 12. Oktober 2009 um 17:27 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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