Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die unter die sogenannte Versicherungspflicht fallen. Diese bemisst sich nach gesetzlicher Grundlage (§5 SGB V). In der Regel sind folgende Personen versicherungspflichtig:
- Auszubildende
- Studierende
- Rentner
- Arbeitslose
- Behinderte Personen
Krankenversicherung Tarife
Eine günstige Krankenversicherung erkennen Sie ganz schnell am Beitragssatz. Dieser ist in Prozenten angeben und bezieht sich bei Arbeitnehmern auf das monatliche Einkommen. Für Studierende bis zum 25. Lebensjahr gilt ein fester Beitragssatz, sofern die jeweilige Satzung dies vorsieht.
Beitragsvergleich
Wenn Sie gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich betrachten, achten Sie auf Zusatzleitungen oder Bonusprogramme. Eine super günstige Krankenversicherung muss nicht immer die Beste sein. Denn wichtig ist auch die Zuverlässigkeit sowie der Umstand, ob es bei Ihnen vor Ort eine Niederlassung gibt. Zum Einen können Sie sich an eine Kontaktperson im individuellen Gespräch wenden und zum Anderen können Sie sich so manch lästigen Schriftverkehr ersparen.