Freiwillige Krankenversicherung – Übersicht
Was bedeutet freiwillig versichern
Eine freiwillige Krankenversicherung brauchen Sie, wenn Sie entweder nicht mehr unter die Versicherungspflicht fallen oder sich zusätzlich privat versichern wollen. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn Sie für das Ausland eine Krankenversicherung benötigen. Auch wenn Ihre Krankenversicherung von den Leistungen her nicht dem entspricht, wie Sie gerne abgesichert sein wollen, lohnt sich eine private Zusatzversicherung.
Wenn die Pflichtversicherung endet
Sie benötigen eine freiwillig Krankenversicherung, wenn Sie aus dem Pflichtversicherungsverhältnis fallen. In der Regel ist das der Fall, wenn Sie über die Beitragsbemessungsgrenze kommen. Diese beträgt 2008: 4.012,50 €/Monat bzw. 48.150 €/Jahr. Außerdem brauchen Studenten eine Krankenversicherung auf freiwilliger Basis, wenn Sie das 30. Lebensjahr sowie das 14. Fachsemester erreicht haben.
Freiwillig versichern
Sich freiwillig zu versichern, bedeutet je nach der individuellen Situation sich freiwillig bei den gesetzlichen Krankenkassen zu versichern oder sich gänzlich über eine private Kasse abzusichern. Die Beitragssätze ergeben sich dann aus dem jeweiligen Einzelfall (privat) und aus den zugrunde liegenden Satzungen der Kassen.